Verträge spielen in vielerlei Bereichen des Wirtschafts- und Zivillebens eine wichtige Rolle; für Makler sind also ganz verschiedene Tätigkeitsfelder möglich. Sie können für Firmen tätig werden, beispielsweise für Versicherungsgesellschaften, als freie Makler Kunden beraten und ihnen passende Versicherungen anbieten. Sie tummeln sich auf den großen Börsen der Welt, arbeiten rasend schnell, bringen Angebot und Nachfrage zusammen, wenn es um Aktien geht. Andere Makler führen Heiratswillige zusammen, treten also als Ehevermittler auf. Und wiederum andere vermitteln zwischen Wohnungseigentümern und potenziellen Mietern, damit auch hier die richtigen Partner zusammentreffen. Ein guter Makler garantiert Verträge, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind; das zeichnet ihn aus. Der Makler selbst unterschreibt einen Maklervertrag mit seinen oder seinem Auftraggeber. In ihm wird unter anderem festgelegt, dass ihm bei erfolgreichem Zustandekommen eines Vertrags eine Provision gezahlt wird und in welcher Höhe diese Provision ausfällt. Der Maklervertrag kann — je nach Tätigkeitsfeld des Maklers — viele Spezialregelungen enthalten.
Generell lassen sich folgende Gruppen von Maklern unterscheiden:
Handelsmakler: Sie vermitteln Verträge über Gegenstände des Handelsverkehrs. Zu den Handelsmaklern werden auch die Versicherungs- und die Börsen bzw. Kursmakler gezählt.
Zivilmakler kümmern sich um Vertragsabschlüsse bei Verträgen, deren Regelung insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch betreffen (dazu zählen beispielsweise Darlehens- und Mietverträge). Ein Immobilienmakler ist demnach ein Zivilmakler.
Bei der Arbeitsweise von Maklern wird unterschieden zwischen Nachweismaklern und Vermittlungsmaklern: Der Nachweismakler benennt seinem Auftraggeber mögliche Interessenten für einen Vertragsabschluss, tritt aber selbst nicht in Verhandlungen ein. Der Vermittlungsmakler verhandelt stattdessen mit beiden Parteien; jeder Makler muss gegebenenfalls auch die Bonität (Zahlungsfähigkeit) von Vertragspartnern prüfen. Bei Vertragsabschluss bekommt er dann seine Provision, auch Courtage genannt, ausbezahlt. Im Prinzip kann — wie bereits geschrieben — jeder Makler werden, dem die Erlaubnis dazu nicht verwehrt wird. Ein bestimmter Ausbildungsweg ist im Allgemeinen nicht zwingend vorgeschrieben.
