Was ist der Maklerschein?
Die Tätigkeit vieler Makler gehört zu den Arbeiten, für die die Gewerbeordnung gesonderte Auflagen benennt. Der Paragraf 34c der Gewerbeordnung benennt folgende Tätigkeiten, die den Beruf des Maklers betreffen, und für die eine Erlaubnis erforderlich ist:
Abschluss oder Vermittlung von Vertragsabschlussmöglichkeiten über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurechte), gewerbliche Räume, Wohnräume;
Abschluss oder Vermittlung von Vertragsabschlussmöglichkeiten von Mietverträgen durch Hausverwalter und Wohnungseigentumsverwalter (bei einer reinen Vermögensverwaltung liegt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit vor);
Abschluss oder Vermittlung von Vertragsabschlussmöglichkeiten über Darlehen, Versicherungen, Bausparverträge (es sei denn, die Tätigkeit wird für einen Vertragspartner wie z.B. eine Bausparkasse oder ein Versicherungsunternehmen ausgeübt).
(Quelle: Gewerbeordnung, § 34 c)
Ein angestellter Versicherungsvertreter zählt demnach nicht zu den Maklern, die eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben, wohl aber derjenige, der selbstständig vermittelnd tätig wird. Die Erlaubnis, als Makler zu arbeiten, wird durch das im Umgangssprachlichen „Maklerschein“ genannte Dokument festgeschrieben. Beantragt wird der Maklerschein bei den Ordnungsämtern bzw. Gewerbeämtern der Städte und Gemeinden. Mit dieser Erlaubnis können etwa Immobilien und — wie bereits erwähnt — Versicherungsmakler arbeiten. Für Makler wie den Börsenmakler sind andere Gesetze und Vorschriften zuständig (siehe z.B. Börsengesetz): Der Zugang zu den Börsen ist stark reglementiert. Die berufliche Qualifikation sollte für den Einstieg in die Börse ebenso passen wie die Berufserfahrung; zudem müssen eigene finanzielle Mittel oder aber Bürgschaften vorhanden sein.
Wann bekommt man keinen Maklerschein nach §34c der Gewerbeordnung?
Makler ist kein geschützter Beruf, insofern kann sich erst einmal jeder um einen Maklerschein bemühen, unabhängig davon, ob ihn seine Qualifikation für die Tätigkeit auszeichnet oder nicht. Allerdings gibt es Fälle, in denen Menschen die Arbeit als Makler verwehrt wird. Ausschlusskriterien sind mangelnde Zuverlässigkeit und ungeordnete Vermögensverhältnisse, in denen der Interessent an einer Tätigkeit als Makler lebt. Eine mangelnde Zuverlässigkeit wird im Allgemeinen festgestellt, wenn der Interessent in den letzten Jahren beispielsweise „wegen Verbrechen wie Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde“ (Gewerbeordnung). Von ungeordneten Vermögensverhältnissen geht man etwa aus, wenn „über das Vermögen des Antragsstellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde“.
Was benötigt man bei einem Antrag auf einen Maklerschein nach $34 c?
Wenn Sie bei der zuständigen städtischen Abteilung eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Makler beantragen möchten, benötigen Sie als natürliche Person folgende Unterlagen:
Ihren Personalausweis
Ein ausgefülltes Antragsformular
Ein Führungszeugnis
Vom Amtsgericht Auskunft bezüglich eventueller Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis
Vom Finanzamt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Welche Gebühr wird fällig?
Ganz ohne Gebühren zu bezahlen, bekommen Sie den Maklerschein leider nicht. Die Höhe dieser Gebühr hängt unter anderem von der Art der Tätigkeiten ab, für die ein Maklerschein beantragt wird, und sie kann beträchtlich variieren, nur 300€, mitunter aber auch über 1400€ betragen.
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