Rechte und Pflichten

Der Makler ist durch Gesetz zu einer gewissen Neutralität verpflichtet, das bedeutet, er mag zwar einem Auftraggeber dienen, darf jedoch keiner der am Zustandekommen des Vertrages beteiligten Partner wesentliche Informationen verschweigen, damit es zum Vertragsabschluss kommt. Mit einer so genannten Schlussnote muss der Handelsmakler den Beteiligten das Zustandekommen des Vertragsabschlusses noch einmal dokumentieren. Und entstehen durch das Handeln des Maklers Schäden, so kann er für diese Schäden haftbar gemacht werden. Makler unterliegen der Sorgfaltspflicht. Es liegt meist jedoch allein im Ermessen des Maklers, wie aktiv er seine Tätigkeit betreibt, auch wenn er einen Maklervertrag unterschrieben hat. Der Auftraggeber kann ihn zwar zu mehr Initiative auffordern, meist jedoch nicht dazu zwingen. Aber es berührt natürlich das Eigeninteresse des Maklers, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, da er nur dann seine Provision erhält.